Was ist eine Zweigniederlassung
Als Zweigniederlassungen gelten Einrichtungen und Betriebsstätte, in denen auf unbestimmte Dauer eine gewerbliche, industrielle oder kaufmännische Tätigkeit ausgeübt wird. Die Zweigniederlassung gilt als dritt häufigste Gründungsform der Schweiz und kann sowohl von inländischen als auch ausländischen Firmen gegründet werden. Unabhängig vom Standort, muss das Unternehmen ein Handelsregistereintrag am Schweizer Sitz vornehmen.
Die Gründungsform ist allerdings anders zu betrachten als eine klassische Tochtergesellschaft. In dem nun folgenden Artikel erläutern wir die Unterschiede und gehen auf die Vor- und Nachteile der Zweigniederlassung ein. Ausserdem stellen wir uns die Frage für wen und warum es sich lohnt eine Zweigniederlassung zu gründen.
Unterschied einer Zweigniederlassung zur Tochtergesellschaft
Die Zweigniederlassung tritt nicht als eigenes Unternehmen mit eigener Rechtsform auf, sondern ist an die Muttergesellschaft gekoppelt. Das Handelsgesetzbuch beschreibt diese als vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf die Dauer gedachter Mittelpunkt des Betriebes geschaffen ist. Die Zweigniederlassung ist zwar rechtlich und organisatorisch ein Teil der Muttergesellschaft, muss aber dennoch nach aussen selbstständig agieren. Durch Folgende Punkte wird so ein Handeln unterstützt:
- Räumliche Trennung mit eigener Führungskraft
- Eigene Buchhaltung sowie Bilanzierung
- Eigenes Unternehmensvermögen – mit selbstständiger Verwaltung
Die Zweigniederlassung ist so zu sagen eine Zwischenform von eigenständigem Unternehmen und einer Abteilung. Daraus ergibt sich, dass die Zweigniederlassung weder Rechte noch Pflichten trägt, da dies über die Muttergesellschaft geregelt wird. Somit kann der Zweigbetrieb wie es der Name schon sagt auch als Betrieb bezeichnet werden.
Bei einer Tochtergesellschaft hingegen, entsteht durch die Gründung ein vom Mutterunternehmen getrenntes selbstständiges Unternehmen. Im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung ist sie eine Gesellschaft. Bei der Gründung sind selbstverständlich die jeweiligen Gesetze zur Rechtsform zu beachten.
Als ausländisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in der Schweiz gründen
Es besteht die Möglichkeit für Unternehmen aus dem Ausland in der Schweiz eine Zweigniederlassung zu gründen. Allerdings untersteht diese dann dem Schweizer Gesetz. Vor allem im Aussenverhältnis kommt das Schweizer Recht zum Tragen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei der Gründung eine Bevollmächtigte in der Schweiz wohnhafte Person im Handelsregister eingetragen werden muss.
Zusammenfassung und Fazit
Der Schritt eine Zweigniederlassung zu gründen, muss gut durchdacht sein. Zum Teil ist die Gründung an komplexe Regelungen gebunden, wie zum Beispiel die Organisation und die Errichtung. Der Aufwand für die Errichtung einer selbständigen Zweigniederlassung ist vergleichbar mit dem Aufwand für die Errichtung eines von der Hauptniederlassung getrennten, selbständigen Unternehmens.
Der Hauptvorteil liegt sicher darin, dass kein Mindestkapital bei der Gründung erforderlich ist. Kosten können jedoch entstehen, wenn die Dokumente der Muttergesellschaft übersetzt werden müssen, da diese immer in der Amtssprache vorliegen sollten. Des Weiteren muss die Gründung im Handelsregister eingetragen werden. Hierfür fallen ebenfalls Kosten an. Nun stellt sich für Sie als Unternehmer die Frage, welchen Gründungsweg Sie einschlagen möchten, um Ihre Standorte zu erweitern. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und zeigen Ihnen die individuellen Möglichkeiten auf.